Sowjetische Kriegsverbrecherprozesse In den Jahren 1943 - 1948 fanden in der Sowjetunion mehrere Kriegsverbrecher Prozesse statt, die den Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 19.4.1943 über die Bestrafung von Kriegsverbrechern und Kollaborateuren zur Grundlage hatten. Die Angeklagten - Angehörige der Wehrmacht, der SS und des SD - wurden nach dem Prinzip der Kollektivhaftung abgeurteilt und bis zur Abschaffung der Todesstrafe in der Sowjetunion 1947 größtenteils hingerichtet. Die vorliegende Dokumentation möchte nicht die von den Deutschen begangenen Verbrechen rechtfertigen. Jedoch soll die Methode, Unrecht mit Unrecht zu vergelten, in Frage gestellt werden. Pauschalverurteilungen sind aus rechtstaatlicher Sicht nicht vertretbar. Niemand weiß, wieviele Deutsche der stalinistischen Willkürjustiz zum Opfer gefallen sind, ohne daß ihnen jemals eine tatsächliche Beteiligung an Kriegsverbrechen nachgewiesen werden konnte. Dank der Initiative von Michael Gorbatschow ist es inzwischen möglich, Einsicht in die Prozeßprotokolle zu erhalten und zumindest in einigen Fällen Rehabilitierungsverfahren einzuleiten. Amerikanische Kriegsverbrecherprozesse Im Mai 1945 beginnt im ehemaligen KZ Dachau der Prozess gegen 71 Angehörige der Kampfgruppe Peiper und die Generale der Waffen SS Sepp Dietrich, Fritz Krämer und Hermann Pries. Ihnen wird vorgeworfen am 18. Dezember 1944 in Zuge der Ardennen - Offensive Hitlers bei Malmedy ein Massaker an amerikanischen Soldaten verübt zu haben. Zwei Monate später, am 15. Juli, werden 43 Angeklagte, darunter Peiper, wegen Mordes an Kriegsgefangenen zu Tode verurteilt. Aber die Verteidigung weist schwerwiegende Verfahrensmängel nach. Ein objektiver Schuldnachweis ist in keinem Fall erbracht worden. Die Urteile stützen sich ausschließlich auf Geständnisse der Angeklagten, die nach der Meinung der Verteidigung durch Misshandlung, physischen und psychischen Druck erpresst waren und von den Angeklagten in der Hauptverhandlung widerrufen wurden. Eine Kommission des US - Senats wird zur Untersuchung des Verfahrens eingesetzt und muss u. a. einräumen, dass "Unregelmäßigkeiten" vorgekommen seien. So wird keines der Todesurteile vollstreckt. Die Angeklagten werden entlassen. Peiper kommt 1956 frei. 20 Jahre nach seiner Verurteilung - am 13. Juli 1976 - wird er nach mehreren Morddrohungen in einem kleinen Ort in Ostfrankreich umgebracht. Von den Tätern fehlt bis heute jede Spur. Britische Kriegsverbrecherprozesse In den 357 Verfahren britischer Militärgerichte gegen deutsche Staatsangehörige war der "königliche Auftrag " vom 14. Juni 1945 Grundlage für die Rechtssprechung. Die vom 17. September 1945 bis zum 19. Dezember 1949 in der britisch besetzten Zone tätigen Gerichte verhandelten gegen insgesamt 1085 Personen. Zu den Verhandlungsorten zählten die Städte Lüneburg und Celle, später Hamburg und Braunschweig. Die Briten führten auch eine Reihe von Prozessen gegen höhere Offiziere , unter ihnen die Generalfeldmarschälle Kesselring und von Manstein. Die britischen Militärgerichte fällten 240 Todesurteile. Die meisten verhängten Freiheitsstrafen wurden aufgrund allgemeiner Begnadigungsmaßnahmen reduziert. 1957 wurden die letzten Deutschen, die von einem britischen Militärgericht verurteilt wurden entlassen. Laufzeit: ca. 264 Minuten
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